Kinder sollen in unseren Krippen, Kindergärten und Horten die Erfahrung machen, dass ihre Rechte, wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention beschrieben sind, anerkannt und gelebt werden. So unterstützen wir Kinder darin, selbstständige, selbstbewusste, vorurteilsbewusste und verantwortungsvolle Mitglieder einer demokratischen Gesellschaft zu werden.
Pädagogische Fachkräfte stellen sich der Herausforderung, Kindern gerade im hektischen Alltag liebevolle und stabile Beziehungen und einen sicheren Erfahrungsraum zu bieten.
„Kinder haben das Recht auf verlässliche und vertrauensvolle Beziehungen zu Erwachsenen, auf Kontakte und Freundschaften mit anderen Kindern und auf gemeinsam vereinbarte Regeln, die Orientierung und Sicherheit bieten.“
Gerade die Phase der Eingewöhnung in einer Kindertageseinrichtung ist eine Zeit von großer Bedeutung. Wichtig ist, dass der Eingewöhnungsprozess als Prozess des Bindungs- und Beziehungsaufbaus zwischen der pädagogischen Fachkraft, dem Kind sowie seiner Familie gesehen wird.
Aktive Zuwendung und eine emotional warme Umgebung bilden die Grundlage für den Bindungsaufbau zwischen der pädagogischen Fachkraft und dem Kind. Fühlt sich das Kind sicher und geborgen, kann es eigenaktiv die Umwelt erkunden und schon bald Beziehungen zu anderen pädagogischen Fachkräften und vor allem Kindern aufbauen.
Der Praxisbeitrag im Rahmen unserer Kinderrechte-Wochen von Josephine Pecher widmet sich dem Thema Eingewöhnung.
2015 schloss sie ihre Ausbildung zur Erzieherin ab und arbeitete anschließend im FRÖBEL-Kindergarten Traumzauberbaum ein Jahr im Elementarbereich und ein weiteres Jahr in der Krippe. Seit 2017 ist sie als Koordinatorin des FRÖBEL-Kindergartens im BMBF tätig.